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   LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03   

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https://dejure.org/2004,17342
LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03 (https://dejure.org/2004,17342)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2004 - L 5 KR 194/03 (https://dejure.org/2004,17342)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - L 5 KR 194/03 (https://dejure.org/2004,17342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Verkausberatung für einen Bettwaren-Produzenten in verschiedenen Kaufhäusern; Differenzierung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.03.1997 - 12 BK 46/96

    Beschäftigungsverhältnis einer Propagandistin - Tätigkeit einer Propagandistin

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03
    Ergänzend ist auszuführen, dass die Bezugnahme des Sozialgerichts auf die im Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.1978 (SozR 2200 § 1227 RVO Nr. 19) entwickelten Kriterien für die Beurteilung einer Propagandistin um so mehr überzeugt, als der 12. Senats des Bundessozialgerichts im Beschluss vom 11. März 1997 (Az.: 12 BK 46/96) die Maßgeblichkeit dieser erstgenannten Entscheidung bei der Entscheidung über den Status von Propagandistinnen betont hat.

    Insbesondere hat das BSG einen Klärungsbedarf betreffend die Versicherungs- und Beitragspflicht von Propagandistinnen bereits ausdrücklich verneint (Urteil vom 11.03.1997 - 12 BK 46/96).

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03
    Der Bundesfinanzhof hat die Einstufung von Werbedamen, die von ihren Auftraggebern von Fall zu Fall für jeweils kurzfristige Werbeaktionen beschäftigt werden, als selbständig nicht beanstandet (Urteil vom 14. Juni 1985 in BB 1985, 2153 f).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03
    Im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Propagandistin an einem Verkaufstand, den der Unternehmer im Kaufhaus eines Dritten angemietet hatte, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Bindung an die Öffnungszeiten des Kaufhauses beeinträchtige die Selbständigkeit der Handelsvertreterin nicht (Urteil vom 11. März 1982 in MDR 1982, 821).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 46/79
    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03
    Das Sozialversicherungsrecht kann daher an die entsprechenden Regeln des Privatrechts anknüpfen und diese zur Abgrenzung auch für seinen Bereich übernehmen (BSG, Urteil vom 29. Januar 1981, Az.: 12 RK 46/79).
  • LSG Hamburg, 13.03.1974 - I KRBf 15/73

    Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Propagandisten im Gruppeneinsatz

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03
    Anders als beim Gruppeneinsatz etwa (hierzu LSG Hamburg, Urteil vom 13. März 1974, Az.: I KRBf 15/73) war die Klägerin in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit frei, auf der anderen Seite aber auch allein auf ihr Verkaufsgeschick angewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

    Die Tagespauschale der Beigeladenen von EUR 20, 00 sei nicht existenzabsichernd und könne nicht als Beleg für ein nicht vorhandenes unternehmerisches Risiko angesehen werden (Hinweis auf Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2004 - L 5 KR 194/03 -, in juris).

    Mit den Urteilen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2004 (L 5 KR 194/03 a.a.O.) und des BSG vom 24. Oktober 1978 (12 RK 58/76, in juris) habe sich das SG auch nicht auseinandergesetzt.

    Damit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall auch von der dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2004 (L 5 KR 194/03 a.a.O.) zu Grunde liegenden Konstellation, in der die dortige Klägerin nur eine erfolgsabhängige Vergütung von 9 v.H. Provision auf den Bruttoverkaufswert der Artikel erhielt.

  • LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03

    Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft; Wesentliche Kriterien für die

    Dieses Risiko ist vielmehr auch vorhanden, wenn keine Gewähr besteht, für eine konkrete Arbeitsleistung ein bestimmtes Honorar zu erhalten (Urteil des erkennenden Senats vom 18.05.2004, L 5 KR 194/03 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 5 KR 109/04
    In diesem Sinne hat der Senat auch die Selbständigkeit einer Propagandistin für Bettwaren bejaht (L 5 KR 194/03).
  • LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04

    Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines

    In diesem Sinne hat der Senat auch die Selbständigkeit einer Propagandistin für Bettwaren bejaht (L 5 KR 194/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.01.2013 - L 5 KR 15/11
    Insoweit liege der Fall auch entscheidend anders, als der vom Bayerischen LSG am 18.05.2004 entschiedene (L 5 KR 194/03), denn dort habe die Klägerin mittels Verkaufsberatungen die Verkaufstätigkeit des jeweiligen Kaufhauses zu fördern gehabt, und sei nicht verpflichtet gewesen, zu den Öffnungszeiten in den Kaufhäusern zu erscheinen, sondern habe ihre individuelle Arbeitszeit täglich selbst bestimmen können und als Entgelt eine erfolgsabhängige Vergütung von 9 % Provision auf den Bruttoverkaufswert der beworbenen Artikel, die das jeweilige Einsatzkaufhaus durch ihre Beratungstätigkeit während der Zeit ihres Einsatzes verkauft habe, erhalten.
  • LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 257/03

    Ausübung der Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses;

    Dieses Risiko ist vielmehr auch vorhanden, wenn keine Gewähr besteht, für eine konkrete Arbeitsleistung ein bestimmtes Honorar zu erhalten (Urteil des erkennenden Senats vom 18.05.2004, L 5 KR 194/03 m.w.N.).
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